Amnesty National

Anlehnend an den Leitsatz des berühmten Strafrechtslehrers Prof. Gustav Radbruch (1878 bis 1949) „Das unendliche Ziel der Strafrechtsentwicklung ist nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern dessen Ersatz durch Besseres“, sieht der Stifter in der schrittweisen Reform des heutigen Strafrechts und Strafvollzugs einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Zivilisation. Dies sollte sich ganz besonders Deutschland zu eigen machen, das seinen Namen für alle Zeiten mit der Errichtung der furchtbarsten Gefängnisse besudelt hat.

Auf Initiative des Stifters und unter der
Leitung von Dr. jur. Jürgen Thomas, der leider
am 22.6.2006 verstorben ist, haben wir in Zusammenarbeit mit den Justizministerien Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
und Bayern, sowie der VW-Stiftung drei groß angelegte, kostspielige Modellprojekte zur Vermeidung von Haftstrafen für Bagatelldelikte und U-Haft durchgeführt. Nach langen Bemühungen hat die Bundesregierung im Jahre 2004 einen Gesetzentwurf zur Neufassung von
§43 StGB (gemeinnützige Arbeit) und im Jahr 2009 endlich § 140 StoO (sofortige Bestellung eines Pflichtverteidigers bei U-Haft) beschlossen.

Nach Mitteilung des Justizministers Erwin Sellering wurden durch das Projekt AUSWEG

in Mecklenburg-Vorpommern allein im Jahre 2005 über 104.000 Hafttage durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet und 2.45 Millionen Euro Steuergelder eingespart (Schweriner Volkszeitung 22.10.05).

Musik hinter Gittern

Als Beitrag zur Resozialisierung der Verurteilten finanzieren und organisieren wir seit zehn Jahren Musikunterricht hinter Gittern durch ausgewählte Pädagogen in derzeit 13 Jugend- und Frauenstrafanstalten. Nach erfolgreicher 3-jähriger Erprobungsphase wird der Unterricht in den allermeisten Fällen auf Kosten der JVA weitergeführt. Um das Projekt zu fördern haben wir ergänzend 300 Konzerte in 25 JVAs veranstaltet.

Preisverleihung

Projekt ,,Ausweg"